Nachdem das Bundesklimaschutzministerium (BMWK) im Oktober bereits Richtlinienentwürfe vorgelegt hatte, sind am 30.12. nun die final abgestimmten Reformen der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) vorgestellt worden, die zum 1.1.2023 in Kraft traten.
Die Wärmepumpe, der Heizkörpertausch oder die Erschließung von Erdwärmequellen werden bezuschusst
Viele Neuerungen betreffen schwerpunktmäßig die BEG-Einzelmaßnahmen (BEG-EM). Einzelne Neuerungen sind aber auch für die systemischen Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden relevant. Zum Beispiel werden zusätzliche Boni für die Sanierung von besonders ineffizienten Gebäuden ausgeschüttet. Für den Gebäudeneubau wird in der BEG zunächst die Förderung von Effizienzhäusern nach dem Standard EH-40 NH fortgeführt, die dann voraussichtlich im März durch eine neue Bauförderung des Bundesbauministeriums abgelöst wird.
Anpassung der Förderrichtlinien: Wichtigste Änderungen auf einen Blick
Der bisher bereits gewährte Fünf-Prozent-Bonus für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen, wird künftig auch für Wärmepumpen gewährt, die mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden. Somit hebt sich der Standard-Fördersatz für Wärmepumpen von 25 Prozent in beiden Konstellationen auf 30 Prozent. Weiterhin wird für den Austausch ineffizienter Heizungsanlagen ein Zehn-Prozent-Bonus gewährt, sodass maximal 40 Prozent der förderfähigen Investitionen bezuschusst werden. Ab dem Jahr 2028 werden nur noch Wärmepumpen gefördert, die ein natürliches Kältemittel verwenden. Das BMWK verweist aber auch auf die laufenden Verhandlungen um die F-Gase-Verordnung und behält sich vor, darauf noch zu reagieren.
Wärmepumpen, welche die Wärmequelle Raumluft nutzen, sind künftig von der BEG-EM ausgeschlossen. Das betrifft u.a. Abluft-Wärmepumpen, die künftig nur noch im Rahmen der Lüftungstechnik (15 Prozent Zuschussförderung) gefördert werden.
Dem Förderantrag ist eine Vorausberechnung der JAZ beizulegen (z.B. nach VDI 4650), die im kommenden Jahr zunächst mind. 2,7 betragen muss, ab dem 1.1.2024 dann mind. 3,0. Es wird Projekte geben, die ohne weitere Maßnahmen am Heizverteilsystem oder der Gebäudedämmung die JAZ-Vorgaben nicht erreichen werden. Der Fördermittelgeber trägt dem Rechnung, indem für die vollständige Umsetzung des Gesamtprojektes auf Antrag bis zu 66 Monate ab Zuwendungsbescheid gewährt werden. Damit können auch geplante, aber noch nicht realisierte Maßnahmen am Verteilsystem oder an der Hülle bei der Berechnung der JAZ berücksichtigt werden.
Fördermittel für Gebäudesanierung und Neubauten
Ein Überblick über alle Änderungen und Richtlinien im Zusammenhang mit Wärmepumpen finden Sie auf der Website zur BEG - : https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html sowie auch auf der Webseite des BWP unter www.waermepumpe.de/foerderung.
Quelle: BWP - Bundesverband Wärempumpe e.V.
weiterlesen: IVV-Fachartikel: Mehr als zehn Milliarden für die energetische Sanierung
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
Neuer Bonus für serielles Sanieren (für Wohngebäude)
Erstmals wird ein Bonus in Höhe von 15 Prozentpunkten für serielle Sanierung in die BEG eingeführt, sofern das Wohngebäude auf die Effizienzhausstufe 40 oder 55 saniert wird (kumulierbar mit der EE oder NH-Klasse sowie dem WPB-Bonus; bei einer Kumulierung des WPB- und des SerSan-Bonus werden die beiden Boni in der Summe auf 20 Prozentpunkte begrenzt).
Ausweitung und Erhöhung des WPB-Bonus
Der im September 2022 eingeführte WPB-Bonus wird von 5 auf 10 Prozentpunkte erhöht und auch auf Sanierungen auf einen EH/EG 70 EE Standard ausgeweitet (aktuell nur Sanierung auf EH/EG 55/40 Standard). Bei einer Kumulierung des WPB- und des SerSan-Bonus werden die beiden Boni in der Summe auf 20 Prozentpunkte begrenzt.
Bonus für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel nutzen
Einführung eines Bonus von fünf Prozentpunkten für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln (z.B. R290, Propan). Ab 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gefördert. Ein Vorziehen dieses Datums wird geprüft.
Verlängerung des maximalen Bewilligungszeitraums/ Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises für Komplettsanierungen
Für Anträge, die zwischen dem 1. Januar 2022 und 31. Dezember 2024 gestellt wurden oder werden, kann die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises aufgrund der schwierigen Marktsituation auf Antrag auf 66 Monate nach Zusage verlängert werden.
Erhöhung verschiedener Effizienzanforderungen
Um die Fördereffizienz der BEG weiter zu steigern und die Zukunftsfähigkeit der eingebauten Systeme sicherzustellen wird auch das Ambitionsniveau in der Förderung weiter gesteigert. Dies betrifft verschiedene technische Anforderungen an die Förderfähigkeit von Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Anschlüssen an Wärmenetze.
Brennstoffzellen-Heizungen werden – mit Auslaufen des KfW 433 Programms - ab 1. Januar 2023 in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als BEG-Einzelmaßnahme nur noch gefördert, wenn sie mit grünem Wasserstoff oder mit Biogas betrieben werden.
Änderungen für die Neubauförderung ab März 2023:
Die Förderung energieeffizienter Neubauten im Rahmen der BEG wird voraussichtlich zum 1. März 2023 in einer eigenen Förderrichtlinie „Klimafreundlicher Neubau“ in Verantwortung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen geregelt.
Bis zur Einführung dieser neuen Förderrichtlinie wird die Förderung des Neubaus unverändert weitergeführt. Dabei gelten die aktuellen Konditionen:
Gefördert werden Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeitsklasse (EH 40 NH). Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 Euro je Wohneinheit. Davon sind 5 Prozentpunkte, also maximal 6.000 Euro, als Tilgungszuschuss erhältlich. Kommunale Antragsteller können einen Zuschuss in Höhe von 12,5 Prozentpunkte beantragen. Auch die Fachplanung und Baubegleitung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung werden gefördert.
Förderübersicht: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (PDF, 2 Seite)
Quelle: BAFA
HINWEIS: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird im Neubau zum 01.03.2023 durch die Bundesförderung Klimafreundlicher Neubau abgelöst. Die IVV wird rechtzeitig darüber berichten. Abonnieren Sie bitte unseren Newsletter, um von relevanten, aktuellen Brancheninfos zeitnah zu erfahren.