Damit bringt der Innenminister zugleich zum Ausdruck, dass sich der Staat keine Vorwürfe machen wird, wenn der Fall X eintritt; denn schließlich sollen WIR „wachsam“ sein. Er unterstreicht zugleich die Rechtslage, nach der Wirtschaftseinheiten, private/ öffentliche Haushalte und Betriebe/ Unternehmen eine eigene Risikovorsorge zu treffen haben. Der Staat und seine Institutionen sind dafür nur eingeschränkt zuständig.
Müssen Immobilieneigentümer, insbesondere deren extern beauftragten Immobilienmanagementunternehmen und auch die Immobiliennutzer nun reagieren, um Organisationsfehler und Haftungsrisiken zu vermeiden?
Laut einer Studie der Immobilienwirtschaft aus September 2009 („Business Continuity Management, Betriebliches Kontinuitätsmanagement Pflicht oder Kür für Wirtschaftseinheiten?“, Michael Bock) ist nur jedes zweite Unternehmen in der Immobilienwirtschaft auf mögliche Notfälle im Immobilienbetrieb wirksam vorbereitet. Vorsorgemaßnahmen gegen unternehmensgefährdende Stör- , Not- und Krisenfälle bei Immobilieneigentümern und -nutzern sowie ein effektives Risikomanagement im Bereich des Immobilienmanagements liegen selten vor, geschweige denn vollständige Bauunterlagen sowie qualifizierte und aktuelle Prozessdokumentationen für den Betrieb der Immobilien.
Das dadurch bestehende Haftungsrisiko für Verantwortliche durch Organisations- und Vorsorgefehler, wird nach wie vor unterschätzt, da die entsprechende Risikovorsorge nicht stattfindet; so Rechtsanwalt Dr. Roland Siegel, Fachanwalt Bau- und Architektenrecht bei Lill Rechtsanwälte, spezialisiert auf Immobilienrecht.
Das Innovationsforum „Business Continuity Management Building Security“ (BCM-BS) hat im Rahmen einer Workshop-Reihe 2010 einen innovativen Wegweiser für ein zielgerichtetes Risikomanagement und eine probate Krisenprävention erarbeitet. „Wissensträger und Verantwortliche aus der Immobilienbranche bündelten von April bis September 2010 ihr Know-how und ihre Erfahrungen zu einem ‘Frühwarnsystem‘ und dem Leitfaden BCM-BS, mit dem ein effizientes und erfolgreiches Notfallmanagement aus dem Blickwinkel der Immobilie möglich wird“, so Prof. Robert Wahlen, Inhaber FMPRO Robert Wahlen Management Professional und Veranstalter des Innovationsforums. „Durch frühzeitiges Erkennen, Beurteilen und zielgerichtetes Entscheiden vor dem Falle X, Y oder Z anhand des erarbeiteten Leitfadens, wird die betriebliche Kontinuität und Leistungsfähigkeit auch in Notfallsituationen weitestgehend gesichert. Nur wer die möglichen, betrieblichen Risiken in und für seine Immobilie kennt und präventiv steuert, handelt verantwortungsvoll für das eigene Unternehmen und vermindert erhebliche Haftungsrisiken.“
Der Leitfaden BCM-BS kann über RealFM e.V., ProBuilding e.V., Lill Rechtsanwälte und FMPRO Robert Wahlen bezogen werden.
Weiterführende Links:
www.lill-rae.de