Immobilienwirtschaft muss Terrorwarnung ernst nehmen

"Absolute Sicherheit gibt es nicht" und "Es wäre fahrlässig, die Hinweise nicht ernst zu nehmen": Innenminister de Maizière (CDU) hat in der ZDF-Sendung "Was, nun...?" am 18.11.2010 seine aktuelle Terror-Warnung bekräftigt. Er forderte die Bürger zu "gelassener Wachsamkeit" auf - und wies vor allem auf mögliche Anschlagszenarien in und auf Immobilien hin.

Foto: pixelio.de/Thomas Mahler
Foto: pixelio.de/Thomas Mahler

Damit bringt der Innenminister zugleich zum Ausdruck, dass sich der Staat keine Vorwürfe machen wird, wenn der Fall X eintritt; denn schließlich sollen WIR „wachsam“ sein. Er unterstreicht zugleich die Rechtslage, nach der Wirtschaftseinheiten, private/ öffentliche Haushalte und Betriebe/ Unternehmen eine eigene Risikovorsorge zu treffen haben. Der Staat und seine Institutionen sind dafür nur eingeschränkt zuständig.

Müssen Immobilieneigentümer, insbesondere deren extern beauftragten Immobilienmanagementunternehmen und auch die Immobiliennutzer nun reagieren, um Organisationsfehler und Haftungsrisiken zu vermeiden?

Laut einer Studie der Immobilienwirtschaft aus September 2009 („Business Continuity Management, Betriebliches Kontinuitätsmanagement Pflicht oder Kür für Wirtschaftseinheiten?“, Michael Bock) ist nur jedes zweite Unternehmen in der Immobilienwirtschaft auf mögliche Notfälle im Immobilienbetrieb wirksam vorbereitet. Vorsorgemaßnahmen gegen unternehmensgefährdende Stör- , Not- und Krisenfälle bei Immobilieneigentümern und -nutzern sowie ein effektives Risikomanagement im Bereich des Immobilienmanagements liegen selten vor, geschweige denn vollständige Bauunterlagen sowie qualifizierte und aktuelle Prozessdokumentationen für den Betrieb der Immobilien.

Das dadurch bestehende Haftungsrisiko für Verantwortliche durch Organisations- und Vorsorgefehler, wird nach wie vor unterschätzt, da die entsprechende Risikovorsorge nicht stattfindet; so Rechtsanwalt Dr. Roland Siegel, Fachanwalt Bau- und Architektenrecht bei Lill Rechtsanwälte, spezialisiert auf Immobilienrecht.

Das Innovationsforum „Business Continuity Management Building Security“ (BCM-BS) hat im Rahmen einer Workshop-Reihe 2010 einen innovativen Wegweiser für ein zielgerichtetes Risikomanagement und eine probate Krisenprävention erarbeitet. „Wissensträger und Verantwortliche aus der Immobilienbranche bündelten von April bis September 2010 ihr Know-how und ihre Erfahrungen zu einem ‘Frühwarnsystem‘ und dem Leitfaden BCM-BS, mit dem ein effizientes und erfolgreiches Notfallmanagement aus dem Blickwinkel der Immobilie möglich wird“, so Prof. Robert Wahlen, Inhaber FMPRO Robert Wahlen Management Professional und Veranstalter des Innovationsforums. „Durch frühzeitiges Erkennen, Beurteilen und zielgerichtetes Entscheiden vor dem Falle X, Y oder Z anhand des erarbeiteten Leitfadens, wird die betriebliche Kontinuität und Leistungsfähigkeit auch in Notfallsituationen weitestgehend gesichert. Nur wer die möglichen, betrieblichen Risiken in und für seine Immobilie kennt und präventiv steuert, handelt verantwortungsvoll für das eigene Unternehmen und vermindert erhebliche Haftungsrisiken.“

Der Leitfaden BCM-BS kann über RealFM e.V., ProBuilding e.V., Lill Rechtsanwälte und FMPRO Robert Wahlen bezogen werden.

Weiterführende Links:
www.lill-rae.de

Printer Friendly, PDF & Email
21.5.2025
Alle wollen weniger Bürokratie
Das DIN-Institut hat seinen Entwurf für einen „Gebäude-TÜV“ zurückgezogen. Der politische Gegenwind, der dem Normungswesen derzeit entgegenbläst, war offenbar zu stark. Während Bund und Länder nach...
26.3.2025
Neue Norm für Verkehrssicherheitsprüfung
Die deutsche Normengläubigkeit bekommt in der Bau- und Immobilienwirtschaft derzeit Risse. Das DIN-Institut sieht sich zu öffentlichen Erklärungen genötigt. Jetzt gibt es massive Kritik am „Gebäude...
16.12.2025
Gebäudetyp E wie einfach
Kostenoptimiertes Bauen darf nicht länger die Ausnahme sein, die aufwendig geregelt werden muss, sondern muss zum neuen Normal werden. Das fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft...
3.6.2025
Grundsteuerreform – aktueller Stand
Für viele Immobilieneigentümer stellte die erstmalige Abgabe der Grundsteuererklärungen nach der gesetzlichen Neuregelung sowie die Überprüfung der daraufhin ergangenen Bescheide bereits eine große...
8.8.2024
Erste Ergebnisse VDIV-Branchenbarometer 2024
Die durchschnittliche Hausverwaltung hat die WEG-Vergütung 2023 um 5,9 Prozent auf 26,60 Euro je Einheit und Monat erhöht – verglichen mit dem Basisjahr 2010 ein nominales Plus, unter Berücksichtigung...
28.5.2024
IVV-Serie: Zukunft der Berufsausbildung (Teil 1)
Der Kampf um die besten Köpfe hat auch in der Wohnungswirtschaft längst begonnen. In einer Serie möchte die IVV anhand von Beispielen aus den Unternehmen darstellen, mit welchen Benefits und...