Baugenehmigung darf nicht zu allgemein sein

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Bild: Vaceslav Romanov/stock.adobe.com
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Wenn die Behörden eine Baugenehmigung für ein Hotel mit Restaurantbetrieb erteilen, dann sollte diese möglichst konkret den Inhalt, die Reichweite und den Umfang der geplanten Nutzung benennen. Sonst haben Nachbarn die Möglichkeit, mit Erfolgsaussichten dagegen vorzugehen. Bei einem Projekt in Nordrhein-Westfalen war unklar geblieben, bis wann Bar- und Restaurantbesitzer das Haus verlassen müssten und wie die nächtliche Anreise der Gäste gestaltet werde. Das schien den Richtern dann doch zu unklar – insbesondere mit Rücksicht auf die Anwohner, die gar nicht ahnen konnten, was mit dem neuen Hotel auf sie zukommt. Die Baugenehmigung sei zu Recht angefochten worden.

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. 05. 2017, Az.: 2 B 145/17

Quelle: LBS-Infodienst Recht & Steuern

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Artikel Baugenehmigung darf nicht zu allgemein sein
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