BGH-Urteil zu Klimaanlagen

Eigentümergemeinschaft darf Einbau nicht grundlos ablehnen

Heiße Sommer und aufgeheizte Wohnungen sorgen in Wohnungseigentümergemeinschaften immer öfter für Diskussionen über Klimaanlagen. Meist soll das Außengerät auf dem Balkon stehen; dort befürchten andere Eigentümer Beeinträchtigungen. Wird der Antrag in der Eigentümerversammlung abgelehnt, ist die Sache aber nicht zwingend erledigt.

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Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Der BGH hat mit Urteil vom 17. Juli 2026 (Az. V ZR 162/25) klargestellt, dass ein Wohnungseigentümer grundsätzlich Anspruch auf Gestattung einer Klimaanlage haben kann – selbst dann, wenn die Maßnahme keine Mehrheit gefunden hat. Einen generellen Anspruch gibt es allerdings nicht.

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Laura Eckert-Rinallo

Laura Eckert-Rinallo
Dozentin und
Speakerin, „Eckert Rinallo Education“

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Artikel Eigentümergemeinschaft darf Einbau nicht grundlos ablehnen
Seite 44
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