Nachbarschaftsrecht

Bienenhaltung auf dem Nachbargrundstück

Die Haltung von Bienen wird auch in Städten immer populärer. Nicht nur in sog. Schrebergärten, sondern auch in privaten Gärten in Innenstädten unterhalten immer öfter private Hobbyimker Bienenstöcke. Dies kann schnell den nachbarlichen Frieden beeinträchtigen, insbesondere wenn ein Nachbar allergisch auf Insektenstiche reagiert. Es stellt sich dann die Frage, ob der eine Nachbar die Bienenhaltung des anderen Nachbarn dulden muss.

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 Bild: Pixelio/Heinz Dahlmanns
Bild: Pixelio/Heinz Dahlmanns

1. Bienenhaltung auf dem Nachbargrundstück ist zu dulden, wenn damit keine oder eine unwesentliche Beeinträchtigung verbunden ist.

2. Ob eine mehr als unwesentliche Beeinträchtigung vorliegt oder nicht, hängt vom Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen ab sowie davon, was einem solchen zuzumuten ist.

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Dr. Olaf Steckhan

Dr. Olaf Steckhan
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, Referent, wronna+partner.gbr, IVD Nord e. V.

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Artikel Bienenhaltung auf dem Nachbargrundstück
Seite 36 bis 37
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