Haftung

Vermieter ist nicht für alles verantwortlich zu machen

Ist der Vermieter Schuld, wenn sich Mieter einer Ferienwohnung beim Greifen einer Kanne verbrennen?

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Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Die Nutzer einer Ferienwohnung bereiteten sich einen Kaffee zu, doch diese Aktion nahm eine unschöne Wendung. Beim Ergreifen der Glaskanne löste sich der Henkel und der heiße Kaffee ergoss sich über die am Tisch sitzende sechsjährige Tochter. Das Kind zog sich Verbrennungen am Oberkörper und an den Armen zu. 

Die Eltern forderten im Namen ihrer Tochter vom Vermieter der Ferienwohnung, der das Inventar zur Verfügung gestellt hatte, Schadenersatz. Die Kanne sei offensichtlich nicht in ordnungsgemäßem Zustand gewesen. 

Der beanstandete Schaden sei durch nichts nachzuweisen, stellte das Oberlandesgericht fest. Man müsse deswegen von einem aus Sicht des Vermieters gebrauchsfähigen Zustand der Kanne ausgehen.

OLG Oldenburg, Urteil vom 25.11.2024, Az.: 9 U 40/23 

 

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan
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Seite 48 bis 49
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