WEG ist für Störungen auf Nachbargrundstück verantwortlich

Gericht: LG
Urteil vom: 04.07.2014
Aktenzeichen: 5 S 107/13
Stadt: Saarbrücken

1106
Bild: Bits and Splits/stock.adobe.com
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Der Anspruch des Nachbarn auf Beseitigung einer Störung seines Eigentums richtet sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, nicht gegen deren Mitglieder.

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