Neue EU-Energieeffizienzrichtlinie

Innovationschance Submetering

Die Novelle der Energieeffizienz-Richtlinie sieht fernauslesbare Heizkostenverteiler sowie Wärme- und Wasserzähler vor. Zudem werden unterjährige Verbrauchsinformationen Pflicht. In diesem sogenannten Submetering steckt für Wohnungsunternehmen viel Innovationspotenzial, wenn sie es im Kontext der Digitalisierung betrachten.

Regelmäßig kommt der Ablesedienst. Jährlich wird mit dem Mieter abgerechnet. das alles jedoch intarnsparent und es gibt für den Vermieter zu wenig Auswahl bei den Messdienstleistern. FOTO: ADOBESTOCK/DDROCKSTAR
Regelmäßig kommt der Ablesedienst. Jährlich wird mit dem Mieter abgerechnet. das alles jedoch intarnsparent und es gibt für den Vermieter zu wenig Auswahl bei den Messdienstleistern. FOTO: ADOBESTOCK/DDROCKSTAR

Während Smart Metering (Einsatz digitaler Stromzähler) in aller Munde ist, wird Submetering (Erfassung von Wärme- und Wasserverbräuchen) bislang nur wenig Aufmerksamkeit zuteil. Die verpatzte Einführung digitaler Stromzähler macht auch nicht wirklich Lust, sich mit der modernen Art der Verbrauchsmessung zu beschäftigen.

Doch gerade Wohnungsunternehmen sollten das Thema über die bloße Umsetzung der ergänzten EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) hinaus strategisch denken. Denn im Zusammenhang mit der ohnehin stattfindenden digitalen Transformation der  Immobilienwirtschaft steckt für sie viel Innovationspotenzial im Submetering.

Intransparente Infos, fehlerhafte Abrechungen?

Da wären zunächst die Vorgänge rund um die Ablese- und Abrechnungsprozedur. Die Heizkosten sind dafür das beste Beispiel: Mal soll der betrachtete Zeitraum nicht stimmen, dann der Betrag nicht korrekt berechnet sein, anderen ist der Ablesetermin lästig. Außerdem lässt sich nicht nachvollziehen, wann wieviel Wärme konkret verbraucht wird. Kaum etwas führt derart häufig zu Zwist zwischen Vermietern und Mietern wie die jährliche Heiz- bzw. Nebenkostenabrechnung.

Nach einer Analyse des Start-ups Mineko, das Nebenkostenabrechnungen für Mieter überprüft, sollen 82 Prozent fehlerhaft sein. Zwar wurden 2014 bereits knapp 40 Prozent der Wärme- und Wasserverbräuche in Wohnungen über Fernauslesung per Funk gemessen.

Ein zeitgemäßer Mieterservice sieht im 21. Jahrhundert anders aus!

Ein bewusster Umgang mit Ressourcen auch. Beides soll mithilfe der überarbeiteten EED anders werden: So müssen ab 25. Oktober 2020 neu installierte Heizkostenverteiler sowie Wasser- und Wärmezähler grundsätzlich fernauslesbar sein, womit das Betreten von Wohnungen überflüssig wird. Ferner besteht ab 1. Januar 2022 in Gebäuden mit Fernauslesung die Pflicht, Hausbewohnern vierteljährlich Verbrauchsinformationen online zur Verfügung zu stellen.

Für vorhandene Geräte, die nicht dem neuen Standard entsprechen, gilt eine zehnjährige Übergangsfrist, innerhalb der sie nachgerüstet bzw. ausgetauscht werden müssen. Spätestens ab 2027 soll manuelles Ablesen in ganz Europa passé sein. Damit wird ein Prozess modernisiert, der seit Dekaden nach dem immer gleichen Schema abläuft: Ablesen, abwarten, abrechnen und dann, alle Jahre wieder, folgt nicht selten ein Hickhack um die genauen Kosten.

Ein Irrwitz, zumal im Internetzeitalter, in dem Informationen auf Knopfdruck jederzeit verfügbar sind.

Wenige Anbieter teilen sich den Markt

Ebenso unzeitgemäß ist die Marktstruktur der Messdienste, die von wenigen Anbietern dominiert wird, wie das Bundeskartellamt 2017 in seiner „Sektoruntersuchung Submetering“ moniert. Derzufolge haben die zwei größten Unternehmen Techem und Ista einen Marktanteil von über 50 Prozent. Zusammen mit Brunata, Minol und Kalorimeta sind es bis zu 80 Prozent, auf die sich das lukrative Geschäft mit einem geschätzten Marktvolumen von rund 1,5 Milliarden Euro pro Jahr verteilt. Wettbewerb geht anders. Transparenz auch. Erst recht heutzutage, wo Kosten und Leistungen via Internet vergleichbar und Verträge im Handumdrehenabgeschlossen und gekündigt sind.

Nicht so im Messdienstgewerbe, das entgegen des Trends zu produktoffenen Lösungen an herstellergebundenen Geräten festhält, genauso wie an langfristigen Vertragslaufzeiten.

Ein Anbieterwechsel gestaltet sich für Wohnungsunternehmen deshalb schwierig. Ist ein Messdienstleister einmal beauftragt, bleibt er es meist über Jahre. Konkurrenz, Transparenz, Effizienz? Werden nur selten hinterfragt, da die Kosten an die Mieter weitergereicht werden.

Zwischen 50 und 100 Euro zahlen diese pro Jahr für das Ablesen. Und selbst wenn ein anderer Anbieter den Dienst übernimmt, bleibt mehr oder weniger alles beim Alten. Ein Zustand, der in Zeiten, in denen die „zweite Miete“ genauso ins Gewicht fällt wie die erste, nicht haltbar ist.

Alle Aspekte zusammengenommen verdeutlichen, dass die Vorgänge, die im Zusammenhang mit Verbrauchsmessungen stehen, zeitgemäßer werden müssen, sollen sie den Anforderungen an eine moderne Gebäudebewirtschaftung und einen kundenfreundlichen Service entsprechen.

Submetering in Eigenregie? Wir stellen zwei Vorreiter vor.

Hier kommt die Digitalisierung ins Spiel, die Wohnungsunternehmen neue Möglichkeiten für beides bietet. Submetering in Eigenregie kann zum Geschäftsmodell werden.
>> Weiterlesen: Zwei Vorreiter zeigen, was möglich ist. (Fachartikel der IVV, 2 Seiten) <<

Autorin: Dagmar Hotze, IVV Ausgabe 04/2019

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Überblick Neue EU-Energieeffizienzrichtlinie
 

Ab 25. Oktober 2020:
• Alle neu montierten Zähler müssen fernauslesbar sein.
• Alle Mieter mit fernauslesbaren Zählern können quartalsweise Verbrauchsinformationen
anfordern.
• Die Verbrauchsinformationen müssen detailliert Auskunft geben (z. B. Gesamtenergie- und Einzelenergiekosten, Energiepreise, Energiemix, Emissionsdaten) und grafisch verständlich
aufbereitet sein.

Ab 1. Januar 2022
• Alle Mieter mit fernauslesbaren Zählern müssen während der Heizperiode monatliche Verbrauchsinformationen via Internet erhalten

Ab 1. Januar 2027
• Alle Bestandszähler müssen fernauslesbar sein.

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Fachartikel: Vollautomatische Verbrauchsabrechnung. Zwei Vorreiter geben ein gutes Beispiel ab, wie Submeterin in Eigenregie funktionieren kann.

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