IVD lehnt Gesetzesentwurf zum "Bestellerprinzip" ab
Dem IVD zufolge weist der Gesetzesentwurf gravierende Mängel auf: Beispielsweise widerspreche er § 6 Abs. 1 des Wohnraumvermittlungsgesetzes. "Der Makler muss nach geltendem Recht einen Auftrag vom Vermieter oder einem anderen Berechtigten haben, um Wohnraum zu vermitteln - wir als IVD schreiben dies unseren Mitgliedern auch in unseren Standesregeln vor", sagt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD. "Ein ehrliches Bestellerprinzip, bei dem der Mietsuchende den Makler mit der Wohnungssuche beauftragt und die Provision bezahlt, wäre dann nicht mehr möglich."
Viel wichtiger wäre es aus Sicht des Verbraucherschutzes, Mindestanforderungen für den Maklerberuf vorzusehen. So könnten heute noch schwarze Schafe am Wohnungsmarkt mitmischen, die den Ruf der gesamten Branche zerstören. "Wir fordern daher nachdrücklich die Einführung eines gesetzlich vorgeschriebenen Sach- und Fachkundenachweises für Immobilienmakler und -verwalter und zwar vor der Erteilung einer Gewerbeerlaubnis gemäß § 34 c GewO", sagt Kießling. "Die ganze Immobilienbranche fordert einen einheitlichen Qualitätsstandard, um den Schutz der Verbraucher und Vertragspartner sicherzustellen", sagt Kießling.
Das eigentliche Motiv für die Gesetzesinitiative wird der Entwurf zudem nicht lösen können: Die Wohnungsknappheit in einzelnen Märkten. "Durch eine Regulierung der Maklerprovision wird keine einzige Wohnung mehr gebaut", sagt Kießling. "Die Politik sollte eher für verbesserte Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau sorgen und beispielsweise vermehrt landeseigene Grundstücke für den Mietwohnungsneubau an private und öffentliche Unternehmen vergeben. Damit wäre Mietsuchenden besser gedient."