Das KfW-Programm 380 bietet Unternehmen, die mindestens zwei Jahre am Markt sind, günstige Finanzierungskonditionen für Digitalisierungsvorhaben ab 25.000 Euro.
Die Vorhaben sollten darauf abzielen, Produkte und/oder Produktionsprozesse zu digitalisieren oder die Digitalisierung in die Unternehmensstrategie beziehungsweise -organisation zu integrieren.
So werden beispielsweise die Anschaffungen von Betriebsmitteln gefördert (Auszug):
- 3D-Laserdrucker
- 3D-Druck
- Drohnen
- digitale Plattformen
- Entwicklung von Apps
- Aufbau und Infrastruktur großer Datenmengen (Big Data)
- Aifbau und Integration digitaler Workflows mit z.B. Lieferanten und Kunden (DMS, erechnungen)
- Entwicklung eines digitalen Abbildes, z.B. Building Information Modeling (BIM)-Software für Modellierung und AVA
Im Bereich Arbeitsorganisation und Strategie fördert die KfW u.a. folgende Aufwändungen:
- Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie
- Initialaufwand für die Nutzung von Cloudtechnologie
- Entwicklung und Implementierung eines IT- und/oder Datensicherheitskonzepts
- Entwicklung und Implementierung eines Social Media Kommunikationskonzepts
- betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Digitalisierung
- Kosten, die in Zusammenhang mit Unternehmenskooperationen stehen
Bei KfW-Programmen ist der Antrag bei der Hausbank zu stellen. Den Antrag muss vor Beginn des Vohabens gestellt werden.
Alle Infos zum ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit - Für zukunftsweisende Vorhaben und innovative Unternehmen (KfW-Programm 380) finden Sie bei der KfW.
Im Merkblatt der KfW finden Sie eine Übersicht über förderfähige Vorhaben. Kostenloser Download (PDF, 114 KB, nicht barrierefrei).
Lexikon: Was bedeutet eigentlich "ERP"?
Weiterführende Links: www.kfw.de/380
Weiterbildung für Immobilienverwalter, WEG-Verwalter und Vermieter
Kann die Software in Ihrer Immobilienverwaltung/ WEG-Verwaltung bereits digitale Rechnungen verarbeiten und versenden? Falls nicht, informieren Sie sich, was Sie für die Umstellung brauchen. Welche Tools gibt es? Welche Vorteile bietet Ihnen die E-Rechnung?
Elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) sind im B2B-Bereich ab 1. Januar 2025 verpflichtend. Alle Unternehmen in Deutschland müssen elektronische Rechnungen empfangen, verarbeiten und archivieren können. Ab Januar 2028 umfasst diese Pflicht zusätzlich den Versand elektronischer Rechnungen. Ist Ihre Immobilienverwaltung/ Ihr Wohnungsunternehmen EDV-technisch darauf vorbereitet? Ist Ihre kaufmännische Software darauf ausgelegt? Haben Sie bereits mit einem Steuerberater darüber gesprochen? Sind die Mitarbeiter geschult für die strukturierte Verarbeitung elektronischer Rechnungsdaten?
>> Sichern Sie sich Ihren Platz, nur 45 Minuten, mit Teilnehmerzertifikat











