Mietendeckel-Details verschrecken die Wohnungswirtschaft
Neubauten, die ab dem Jahr 2014 oder später entstanden, sollen ganz vom Mietendeckel ausgenommen bleiben.
Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, reagierte prompt: "Die Hoffnung auf niedrigere Mieten durch immer mehr Regulierung ist falsch, in Wahrheit sieht es so aus: Mit Instrumenten wie einem Mietendeckel wird keine einzige Wohnung gebaut."
Verunsicherung am Markt
Wenn ein Mietendeckel in der so dargestellten Version Wirklichkeit werden würde, wäre das, nach Auffassung des GdW, ein herber Rückschlag für alle Investoren, die ihr Geld in den dringend notwendigen Neubau preiswerter Mietwohnungen fließen lassen würden. Denn das Vertrauen, dass mit diesen Investitionen am Ende auch sachgerecht umgegangen wird, dürfte dann schwer erschüttert sein. Darüber hinaus ließe die zunehmende Verunsicherung am Markt die Kapital- und Beleihungskosten steigen. Das hätte ur Folge, dass die ohnehin schon sehr hohen Kosten für den Wohnungsneubau noch weiter nach oben schießen würden. Die unausweichliche Konsequenz sei noch weniger Wohnungsneubau und damit ein viel zu langsam steigendes Wohnungsangebot. Schon jetzt würden Investoren den Standort Berlin meiden.
Quelle: GdW
Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, lehnt die Pläne von Berlins Bausenatorin Lompscher entschieden ab. ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner erklärt: „Die Pläne sind ein Angriff auf die Branche und alle Eigentümer. Hier soll Enteignung durch die Hintertür in großem Stil eingeführt werden. Wir werden uns wehren.“ (Quelle: ZIA)
Infos auf der offiziellen Berlin-Website zum Mietendeckel: https://stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnraum/mietendeckel/
Der Mietendeckel im Prozess
Katrin Lompscher teilte unterdessen mit, dass es sich um einen "Vorbereitungstand für einen Referentenentwurf" gehandelt hätte, der für die Öffentlichkeit nicht bestimmt gewesen war. Der Gesetzentwurf befindet sich zurzeit noch in einem Arbeitsprozess. Hier seien auch die Wohnungswirtschaft und Vertreter der Koalition eingebunden.
Auf Grundlage eines Eckpunktepapier soll bis Oktober ein Gesetzentwurf erarbeitet werden. Dieser sieht vor, dass die berliner Mieten für fünf Jahre rückwirkend zum 16.6.2019 eingefroren werden, bei Neuvermietung höchstens die vereinbarte Miete aus dem vorherigen Mietverhältnis verlangt werden darf, zu hohe Mieten auf die definierte Mietobergrenze gesenkt werden können und Mieterhöhungen nach Modernisierungen erschwert werden. Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten.
Weiterlesen:
Rechtsgutachten des BFW: Berliner Mietendeckel wäre verfassungswidrig
BBU: Mietendeckel erschwert Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen
Der Referentenentwurf für den Mietendeckel des Berliner Senats ist seit dem 2. September 2019 vollständig auf der Website der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einsehbar. (PDF, 7 Seiten). Dazu wurde ein FAQ (Fragen & Antworten) sowie das Eckpunktepapier des Berliner Senats vom 18. Juni 2019 online gestellt.
Weiterführende Links:
www.zia-deutschland.de
www.gdw.de