Online-Service der BUWOG

Mieter können per App kommunizieren

Mietern der BUWOG Group steht jetzt eine App zur Verfügung, die den Service erweitert und flexibilisiert. Mieter können ihre Fragen oder Schadensmeldungen mit Smartphone oder Tablet-PC an die BUWOG übermitteln.

BUWOG-App: Schadensmeldung per Smartphone oder Tablet. BILD: BUWOG GROUP
BUWOG-App: Schadensmeldung per Smartphone oder Tablet. BILD: BUWOG GROUP

Die App sei sowohl für iOS- als auch für Android-Geräte erhältlich. Sie könne im Apple App Store beziehungsweise im Google Play Store unter dem Stichwort „BUWOG“ kostenlos heruntergeladen werden. Nach der Installation der App auf dem Smartphone oder Tablet-PC müssen nur noch die Mieter-ID und ein individuelles Passwort eingegeben werden, bevor der Mieter die verschiedenen Funktionen nutzen kann. Die Anmeldedaten werden allen Mietern in einem persönlichen Anschreiben mitgeteilt.

App hat Antworten auf häufig gestellte Mieterfragen

Mit der App können die Mieter zudem ihren zuständigen Verwalter, den Hauswart oder die Buchhaltung kontaktieren, Fragen zur Betriebskostenabrechnung stellen oder Formulare herunterladen. Auch Veränderungen ihrer Stammdaten lassen sich via App leicht und schnell übermitteln. Am „Schwarzen Brett“ seien aktuelle Informationen der BUWOG Group zu finden, und im FAQ-Bereich werden Antworten auf häufig gestellte Mieterfragen gegeben.

Abwicklung von Terminwünschen bei Schäden oder Besichtigungen

Bei Schadensmeldungen haben die Mieter die Möglichkeit, bis zu zwei Fotos hochzuladen und zwei Terminwünsche für die Schadensbehebung zu nennen. Bei vielen Schadensfällen werde dadurch eine Vorabbesichtigung durch die Verwaltung oder einen Handwerker überflüssig, und auch die Terminabstimmung verlaufe schneller. Nach Abschluss der Arbeiten können Mieter eine Bewertung abgeben.
Thorsten Gleitz, Geschäftsführer Immobilienmanagement Deutschland bei der BUWOG Group, erläutert: „Anrufe bei der Kundenhotline oder ein persönliches Erscheinen in einem unserer Servicecenter sind damit nicht mehr notwendig. Umgekehrt können wir unsere Mieter auch schneller erreichen, um beispielsweise zu fragen, ob die Behebung eines gemeldeten Schadens termingerecht und zu ihrer Zufriedenheit erfolgt ist. Dabei bleibt es selbstverständlich jedem Mieter selbst überlassen, ob er mit uns über die neue App oder über herkömmliche Wege kommunizieren möchte.“

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