Mieterhöhungen: Berlins Wohnungsgesellschaften dürfen maximal zwei Prozent pro Jahr drauflegen
Wie die Berliner Morgenpost in ihrer Online-Ausgabe berichtet, müssen die Aufsichtsräte der Wohnungsgesellschaften der Einigung noch zustimmen. In der Stadtentwicklungsverwaltung sei man jedoch zuversichtlich, dass eine entsprechende Vereinbarung in wenigen Wochen unterzeichnet werden könne. Den Mietendeckel haben SPD, Linke und Grüne in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Er ist in Berlin von hoher politischer Bedeutung, denn in der Hauptstadt leben mehr als 80 Prozent der Bürger in Mietwohnungen. Die Erhöhungsgrenze gilt lediglich für die rund 300.000 landeseigenen Wohnungen.
Angekündigte Mieterhöhung soll zurückgenommen werden
Rbb-online berichtet, Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) erwarte, dass die jüngsten kräftigen Mieterhöhungen von landeseigenen Wohnungsunternehmen zurückgenommen werden. Voraussetzung sei, so der rbb weiter, dass die Mieterhöhungen der vergangenen vier Jahre acht Prozent oder 30 Euro überstiegen hätten. Zahlreiche Mieter der landeseigenen degewo hätten zum 1. März Mieterhöhungen von bis zu 15 Prozent erhalten.











