Mietminderung bei Schimmel gerechtfertigt
Ein Mieter stellte in seiner Wohnung einen Schimmelbefall an den Wänden in der Nähe der Terrassentür fest. Er verlangte daraufhin von seinem Vermieter, den Schimmel zu entfernen. Es tat sich allerdings nichts und so kürzte der Bewohner seine Miete selbstständig schrittweise um 30 Prozent. Der Vermieter kündigte daraufhin seinem Mieter wegen der unvollständigen Miete und meldete außerdem Eigenbedarf an. Er plante nämlich, seinen Lebensgefährten als neuen Mieter einzusetzen oder die Wohnung selbst zu beziehen. Doch der Bewohner wehrte sich dagegen und der Fall ging vor Gericht.
Das Amtsgericht Köln stellte sich aber auf die Seite des Mieters. Er habe die Miete vollkommen zu recht gemindert. Eine Mietminderung von 10 Prozent der Warmmiete sei hier gerechtfertigt. Zusätzlich dürfe er bis zu 50 Prozent unter Vorbehalt einbehalten. Mit den zurückgehaltenen 30 Prozent habe der Mieter also vollkommen angemessen gehandelt.
Auch sei der Eigenbedarf des Vermieters hier nicht zu erkennen. "Der käme nur infrage, wenn er die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt", erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Der Lebensgefährte des Mieters gehöre aber nicht dazu, so das Gericht. Zum Zeitpunkt der Kündigung stand außerdem noch gar nicht fest, wer von beiden nun in die Wohnung ziehen werde.
Quelle: Deutsche Anwaltshotline AG
Weiterführende Infos:
► Aktuelle Mietrechtsurteile in der IVV-Datenbank
► Aufzeichnung des Webinars "Schimmelbefall in Wohngebäuden" am 11. November 2015 mit Referent Dr. Gerhard Führer, Peridomus-Institut, im IVV-Shop
Auszug Mietrechtsurteile:
>> Entlastung für Mieter bei Schönheitsreparaturen (18.03.2015)
>> Behindertengerechter Umbau steuerlich absetzbar (19.03.2012)
>> Teppichboden kann durch Parkett ersetzt werden (27.02.2015)
>> Mieter muss für Modernisierung nicht "freiräumen" (Feb 2015)
>> Vermieter darf bei verweigerter Renovierung kündigen (Juli 2015)
>> Keine GEMA-Gebührenpflicht für Wohnungseigentümergemeinschaften (Sept 2015)
Weiterführende Links:
www.deutsche-anwaltshotline.de