Mietpreisbremse kommt in Brandenburg
Von der Regelung ausgenommen sind Neubauwohnungen bei Erstvermietung oder Wohnung nach umfassender Modernisierung. Vor Brandenburg hatten bereits Hessen, Bremen, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Berlin die Mietpreisbremse beschlossen. Außerdem gilt der Bestandsschutz: Kein Vermieter muss die Miete senken – auch nicht, wenn er die Wohnung neu vermietet.
In diesen 31 Kommunen gilt ab Januar 2016 die Mietpreisbremse:
Potsdam, Ahrensfelde, Bernau, Panketal,Werneuchen, Eichwalde, Königs Wusterhausen, Schönefeld, Schulzendorf, Wildau, Zeuthen, Dallgow-Döberlitz, Falkensee, Hoppegarten, Neuenhagen, Petershagen/Eggersdorf, Birkenwerder, Glienicke/Nordbahn, Hennigsdorf, Hohen Neuendorf, Oranienburg Mühlenbecker Land, Velten, Erkner, Schöneiche, Kleinmachnow, Nuthetal, Teltow, Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren, Rangsdorf.
Das Immobilienportal Immowelt.de hat die Mietpreise in sechs betroffenen Kommunen im Bundesland Brandenburg exemplarisch untersucht. Demnach kosten in Potsdam Mietimmobilien aktuell 9 Euro pro Quadratmeter, 2010 waren es mit 7,80 Euro noch 15 Prozent weniger.
Die Mieten in den 6 untersuchten Städten im Überblick:
Stadt | Miete 2010 (pro m²) | Miete 2015 (pro m²) | Veränderung |
Oranienburg | 5,80 Euro | 8,00 Euro | 38% |
Teltow | 7,40 Euro | 9,40 Euro | 27% |
Bernau | 6,10 Euro | 7,20 Euro | 18% |
Potsdam | 7,80 Euro | 9,00 Euro | 15% |
Falkensee | 7,20 Euro | 8,30 Euro | 15% |
Hennigsdorf | 6,70 Euro | 7,00 Euro | 4% |
UPDATE April 2020
Das Land Brandenburg verlängert die seit 2016 geltende Mietpreisbremse. Die Landesregierung hat eine neue Verordnung aufgesetzt, die rückwirkend zum 1. Januar 2021 greift. Die neue Mietpreisbegrenzungsverordnung wurde durch das Landeskabinett beschlossen und hat vorerst eine Laufzeit von fünf Jahren.
Die neue Verordnung mit Begründung finden Sie im Internet unter:
https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8079