23. November 2009, 09:46 Uhr
Trägt ein Grundbuchamt zwei Grundschulden zur Absicherung eines Darlehens für ein Grundstück ein (für das Testamentsvollstreckung angeordnet wurde), ohne dafür die Zustimmung des Testamentsvollstreckers einzuholen, so muss der Freistaat Bayern den der Kredit gebenden Bank entstandenen Schaden ausgleichen, wenn das Geldinstitut die Rückzahlungsansprüche "nicht realisieren" kann. Dies allerdings nur zur Hälfte, weil auch die Bank für die Vergabe des Kredits die Zustimmung des Testamentsvollstreckers hätte einholen müssen.
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