Ende letzten Jahres haben sich noch viele Erwerber durch Anzahlungen auf Anschaffungskosten die lukrative Sonderabschreibung gesichert. Gerade wenn eine Immobilie nicht im Folgejahr fertiggestellt wird, tendieren Finanzämter aber dazu, die Vorauszahlung als willkürlich anzusehen. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat sich im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes in einem aktuellen Erlaß hierzu geäußert. Hiernach klappt es mit dem Anzahlungsmodell auch dann, wenn die Immobilie später als im Folgejahr fertiggestellt wird. In einem solchen Fall nimmt das Finanzamt die Konstruktion jedoch besonders unter die Lupe. Der Käufer muß sinnvolle wirtschaftliche Beweggründe für die vorzeitige Zahlung nachweisen. So etwa eine Kaufpreisreduzierung, die größer ist als der Zinsvorteil aus der späteren Kaufpreiszahlung.
Redaktion (allg.)
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