22. Dezember 2009, 11:19 Uhr
Gehört zu einer Mietwohnung auch noch eine Garage, so muss der inserierende Makler den Mietpreis in Zeitungsanzeigen für beide Objekte getrennt ausweisen. Andernfalls verstößt das Inserat gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz und damit auch zugleich gegen § 1 UWG. "Eine derartige Anzeige steht auch nicht im Einklang mit der Preisangabenverordnung" urteilte, das Oberlandesgericht Köln.
Redaktion (allg.)
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