Wer zunächst (hier aus Steuerspargründen) zwei Eigentumswohnungen kauft und anschließend in seiner Wohnung zur Finanzierung des Kaufpreises einen Kredit aufnimmt, der kann den Darlehensvertrag auch noch nach Jahren annullieren, wenn er über sein zweiwöchiges Widerrufsrecht nicht aufgeklärt worden war. An dem Kaufvertrag über die Immobilien ändert sich dadurch allerdings nichts – auch wenn beide Verträge vom Käufer als „Einheit“ angesehen wurden und aus seiner Sicht ein „verbundenes Geschäft“ darstellen. Das Gericht löste unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof den Kaufvertrag nicht auf (der hier der eigentliche Anlass für die Kündigung des Darlehensvertrages war, weil die Wohnungen keinen Gewinn abwarfen). Die Bank sei auch nicht verpflichtet gewesen, die Käufer auf die Risiken, die sich aus dem Geschäft ergeben konnten, hinzuweisen. „Das Verwendungsrisiko trägt grundsätzlich der Anleger selbst“, so das Gericht. „Die finanzierende Bank darf regelmäßig davon ausgehen, dass der Kreditnehmer Konzeption und Wirtschaftlichkeit der geplanten Anlage hinreichend geprüft hat. Das gilt auch bei geschäftsunerfahrenen Kunden“.
Redaktion (allg.)
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