22. Januar 2010, 13:36 Uhr
Gestaltet der Eigentümer in der Wohnanlage seine Terrasse auf dem Flachdach aufwendig um - hier: 12 cm Drainage, weitere 40 cm Aufbauschicht, Aufschüttung von 18 cbm Erde für 70 qm Dachterrasse und Quellanlage mit Stein-Findlingen - und soll ein solcher Garten auch noch künstlich bewässert werden, ist eine solche Intensivbegrünung nicht zulässig. Das Gemeinschaftseigentum wird bei eventuellen Schäden zu sehr beeinträchtigt - aufwendige Reparaturen können die Folge sein, falls die Konstruktion undicht wird. Der Eigentümer darf sein Sondereigentum nicht auf Kosten der Allgemeinheit verbessern (LBS-Info).
Redaktion (allg.)
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