Erhöhung zustimmen

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Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Ein Mieter muss einer Mieterhöhung zustimmen oder kann sie begründet zurückweisen. Will der Eigentümer die Erhöhung nach einer Zurückweisung durchsetzen, muss er auf Zustimmung klagen. Hier hatte eine Aktiegesellschaft als Vermieterin Mieterhöhungen verschickt. Daraus war allerdings nicht ersichtlich, welche Person diese Erklärung abgegeben hatte und ob der Mieter die Forderung zurückweisen konnte. Die Nennung der Person des Erklärenden ist unbedingt erforderlich, um das Mieterhöhungsverlangen formwirksam zu machen, so das Gericht.

Redaktion (allg.)

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