05. März 2010, 11:20 Uhr
Mietet ein Apotheker Gewerberäume an und ist im Mietvertrag geregelt, dass der Vermieter einen Feuchtigkeitsschaden in einer bestimmten Frist zu beseitigen hat, so kann der Apotheker Ersatzräume auf Kosten des Vermieters mieten (hier: für insgesamt 9.500 Euro), wenn bis zum Ablauf der Frist nicht für Abhilfe gesorgt wurde. Der Mieter selbst muss nicht tätig werden, urteilten die Richter.
Redaktion (allg.)
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Artikel Fristsetzung
5.9.2024
Kommentar zum Urteil des Berliner Landgerichts










