12. November 2009, 08:44 Uhr
Erwirbt eine GmbH ein Einfamilienhaus und vermietet dieses an ihren geschäftsführenden Gesellschafter zu dessen privaten Wohnzwecken, bemisst sich die anzusetzende Miete nach den Grundsätzen der Kostenmiete zuzüglich eines angemessenen Gewinnzuschlags.
Redaktion (allg.)
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Geben und nehmen – Projekt „anders WOHNEN“ in Nürnberg










