GmbH vermietet

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Bild: makibestphoto/stock.adobe.com
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Erwirbt eine GmbH ein Einfamilienhaus und vermietet dieses an ihren geschäftsführenden Gesellschafter zu dessen privaten Wohnzwecken, bemisst sich die anzusetzende Miete nach den Grundsätzen der Kostenmiete zuzüglich eines angemessenen Gewinnzuschlags.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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