Hauptmieter haftet
1167
28. Oktober 2009, 13:29 Uhr
Die Mieterin eines Ladenlokals hat mit Zustimmung der Vermieterin weitervermietet. Später hat die Mieterin gekündigt. Die Untermieterin hat das Ladenlokal weiter genutzt. Als gegen sie die Vollstreckung eines Räumungs- und Herausgabeurteils durchgeführt werden sollte, stellte sich heraus, dass das Mietobjekt völlig verwüstet war. Das Gericht hat der Vermieterin gegen die beklagte Mieterin einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung zuerkannt, denn der Mieter hat, wenn er einem Dritten den Gebrauch der Mietsache überlässt, ein dem Dritten ‚bei dem Gebrauch’ zur Last fallendes Verschulden auch dann zu vertreten, wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat.
Redaktion (allg.)
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