23. November 2009, 09:43 Uhr
Mieter müssen dulden, dass Bäume gefällt werden, auch wenn ihnen diese zuvor als Sichtschutz gedient haben. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, neue, gleich hohe Nadelbäume anzupflanzen oder einen anderen Sichtschutz anzubringen. Es gehöre zur ordnungsgemäßen Instandhaltung des Gartens, Pflanzen bei Erreichen einer bestimmten Höhe oder ungepflegtem Aussehen auch einmal zu beseitigen.
Redaktion (allg.)
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Artikel Heck weg - Sichtschutz weg










