Hund gleich Hund?

1167
Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Wohnungseigentümer können in begründeten Fällen andere Eigentümer der Anlage per Gerichtsbeschluß verpflichten, ihre Hunde auf gemeinsamen Wegen innerhalb der Wohnanlage an die Leine zu nehmen. Für diese Entscheidung ist es völlig egal, ob gleichzeitig ein anderer Hund auf demselben Grund und Boden frei herumlaufen darf.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Hund gleich Hund?
2.10.2025
Beispiel-Projekte serielle Sanierung
Das Kompetenzzentrum Serielles Sanieren der Deutschen Energieagentur (dena) taxiert das bisher für Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Nichtwohngebäude ausgelöste Marktvolumen auf etwa zwei Milliarden...
1.8.2024
WEG-Recht
Wie oft sind Wohneigentümer schon in Ihre Verwaltung gestolpert und haben einen barrierefreien Zugang zur Wohnanlage gefordert? Im WEG-Recht müssen sich Immobilienverwalter gut auskennen. Gut zu...
26.10.2023
Ertüchtigung eines Klinkerbaus von Energieklasse G auf C
Das städtische Wohnungsunternehmen SAGA in Hamburg saniert 161 Wohnungen denkmalgerecht und senkt den Primärenergiebedarf dabei um gut drei Viertel.
3.6.2024
Künstliche Intelligenz in der Hausverwaltung
Der VDIV teilte jüngst mit, dass mit intelligenten ERP-Systemen der Personaleinsatz um mehr als 50 Prozent reduziert werden könne und dass dies eine Lösung gegen den Fachkräftemangel sei.
2.10.2025
Gesetzesnovelle in der parlamentarischen Beratung
Nach der parlamentarischen Sommerpause wird der Bau-Turbo nun im Bundestag debattiert. Ziel der Bundesregierung ist eine wesentliche Beschleunigung von Baugenehmigungen und die Verringerung des...
2.10.2025
Wohnraumagentur
Die Wohnraumagentur von Göttingen berät seit gut vier Jahren Eigentümer und Mieter zum flächensparenden und gemeinschaftlichen Wohnen. Ihr Beratungsangebot ist Teil der Wohnraum- und...