Wohnungseigentümer können in begründeten Fällen andere Eigentümer der Anlage per Gerichtsbeschluß verpflichten, ihre Hunde auf gemeinsamen Wegen innerhalb der Wohnanlage an die Leine zu nehmen. Für diese Entscheidung ist es völlig egal, ob gleichzeitig ein anderer Hund auf demselben Grund und Boden frei herumlaufen darf.
Redaktion (allg.)
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