19. November 2009, 13:27 Uhr
Werden die Mieter durch das Gebell eines Hundes aus dem Nachbarhaus über einen längeren Zeitraum unzumutbar belästigt, können sie deshalb sehr wohl die Miete mindern. Der Hauseigentümer kann sich allerdings die als Mietminderung ausgewiesene Summe später vom Hundehalter oder von dem Vermieter des Nachbarhauses als Schadenersatz zurückholen.
Redaktion (allg.)
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