Keine arglistige Täuschung

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Bild: fabstyle/stock.adobe.com
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Der Mieter eines Fitnessstudios kann keine Vertragsauflösung wegen arglistiger Täuschung verlangen, wenn er vom Vermieter falsche Angaben über die Mitgliederzahlen erhalten hat, dieser sich aber lediglich auf Informationen des Vormieters verlassen hat.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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