10. November 2009, 16:06 Uhr
Nur dann, wenn die Maklertätigkeit ursächlich für den Abschluss des Kaufvertrages war, ist eine Provision zu zahlen. Hat der Makler lediglich beratend zur Seite gestanden, nicht aber vermittelnd, so begründet dies ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Prodivisionsansprüche.
Redaktion (allg.)
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