Leerstand?

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Bild: Andrey Popov/stock.adobe.com
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Vom Vermieter kann grundsätzlich erwartet werden, daß er die Wohnung zur Vermeidung von lang andauerndem Leerstand zu einem marktgerechten Preis am Wohnungsmarkt anbietet. Da Leerstand von Wohnungen unter das Zweckentfremdungsverbot fällt, kann die Behörde eine Neuvermietung verlangen. Dabei kann dem Eigentümer zugemutet werden, die ortsübliche Vergleichsmiete im Notfall sogar zu unterschreiten.
 

Software für die kaufmännische Immobilienverwaltung kann heute weit mehr als nur Heiz- und Nebenkosten abzurechnen. Welche Funktionen die Software im Einzelnen bietet, hängt vom jeweiligen Programmkonzept, der Zielgruppe und natürlich vom Preis ab. Diese...

Redaktion (allg.)

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