06. November 2009, 14:09 Uhr
Der Vermieter muss im Rahmen der Gewährung vertragsgemäßen Gebrauchs gewährleisten, dass die Wohnungseingangstür ordnungsgemäß schließt.
Eine Kostenklausel begründet keine Pflicht des Mieters zur eigenen Instandsetzungs- bzw. Reparaturtätigkeit.
Redaktion (allg.)
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Artikel Mietvertragliche Kostenklausel










