Mobilfunkanlage

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Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Die Errichtung einer Mobilfunk-Basisstation eines gewerblichen Netzbetreibers auf und in einem bisher ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes stellt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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