05. März 2010, 09:43 Uhr
Will der Vermieter modernisieren, muss er in seinem Schreiben an den Mieter sowohl den voraussichtlichen Zeitplan konkret beschreiben als auch die geplanten Maßnahmen. Die Anforderungen an das Mitteilungsschreiben dürfen dabei nicht überstrapaziert werden. Die geplanten Maßnahmen, ihre Bedeutung und Auswirkungen müssen aber so konkret benannt sein, dass der Mieter seine Duldungspflicht überprüfen und sich hinreichend genaue Vorstellungen über die Wohnsituation während und nach Durchführung der Maßnahmen machen kann.
Redaktion (allg.)
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Artikel Modernisierung
26.7.2024
Mieter einer Eigentumswohnung muss nicht zustimmen










