11. März 2010, 10:14 Uhr
Die nach dem Tod eines Mieters erforderliche Grundrenovierung einer Wohnung kann nicht dessen Erben aufgebürdet werden. Das Sterben in einer Wohnung und die damit einhergehende Beeinträchtigung der Wohnung sind keine Überschreitung des Gebrauchsrechts an der Mietsache. Der Fall: In der Wohnung der Eigentümerin war eine ältere Frau unbemerkt gestorben - die Leiche wurde erst nach Wochen entdeckt. Von den Erben wollte die Vermieterin die Kosten für eine umfangreiche Renovierungsaktion (fast 16.000 Mark) erstattet haben. Das Urteil: Die Klage der Eigentümerin wurde abgewiesen. An einem Verschulden fehlt es in der Person der Verstorbenen und in den Personen der beklagten Erben.
Redaktion (allg.)
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