10. November 2009, 16:33 Uhr
(innerhalb geschlossener Immobilienfonds)
Die Statuierung einer Nachschusspflicht bedarf einer den Bestimmtheitsanforderungen entsprechenden Ermächtigungsbefugnis im Gesellschaftsvertrag. Der Bestimmtheitsgrundsatz gilt allerdings nicht für Publikumsgesellschaften. Der Beschluss einer Nachschusspflicht greift nicht in den Kernbereich der Gesellschafterrechte ein, der eine Mehrheitsentscheidung per se ausschließen würde.
Redaktion (allg.)
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