16. November 2009, 11:42 Uhr
Ein Landwirt, der einen Hof von seinem Vater gepachtet hat, den er laut Erbvertrag später erben soll, kann die Kosten für ein neues Dach ausnahmsweise als Betriebsausgaben geltend machen, weil er die Arbeiten in der Gewissheit durchführen ließ, dass er später Eigentümer des Hofes wird. Das Finanzamt darf in diesem Fall den Abzug der Kosten als Betriebsausgaben nicht verweigern.
Redaktion (allg.)
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