Ordnungsgemäße Abrechnung nötig

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Bild: vegefox.com/stock.adobe.com
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Der Vermieter kann nur Kosten verlangen, die er ordnungsgemäß abrechnet, alle anderen Beträge muss er zurückzahlen. Daher hat der Mieter einen durch die Nichtabrechnung bedingten vertraglichen Rückzahlungsanspruch.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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