05. März 2010, 09:41 Uhr
Zwar sind Vermieter verpflichtet, ihren Mietern die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen. Mieter können deshalb auch den Einbau einer voll funktionsfähigen und den heutigen technischen Regeln entsprechenden Heizung verlangen. Die Monteurkosten für einen erfolglosen Reparaturversuch bekommen sie allerdings nicht ersetzt. Zwar darf ein Mieter, wenn der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug ist, selbst Abhilfe schaffen und die Aufwendungen ersetzt verlangen. Die Kosten eines fehlgeschlagenen Reparaturversuchs muss der Vermieter aber nicht tragen, entschied das Gericht.
Redaktion (allg.)
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Artikel Reparaturversuch
26.7.2024
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