16. November 2009, 14:43 Uhr
Grundsätzlich sind Schenkungen zwar steuerpflichtig - die Immobilie bildet allerdings eine Ausnahme, wenn der Ehegatte sie seinem Partner überträgt. Dann fällt keine Schenkungsteuer an, aber nur in dem Fall, wenn der Beschenkte auch Haus und Wohnung selbst bewohnt. Das Steuerprivileg geht verloren, wenn der Ehegatte beispielsweise die Hauptwohnung zwar selbst nutzt, aber eine Einliegerwohnung fremd vermietet. Eine solche Schenkung geht über die Leistungen hinaus, die Eheleute auf Grund ihrer Unterhaltspflicht beisteuern müssen.
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Artikel Schenkung
4.6.2024
Ungleiche Einkommensverteilung als Vorteil nutzen









