Eine mittelbare Grundstücksschenkung von Eltern an ihr Kind ist eine Geldschenkung - verbunden mit der Auflage, dass das Kind den Geldbetrag für den Erwerb eines bestimmten Grundstücks oder zur Verwirklichung eines bestimmten Bauvorhabens einsetzt. Zur Ermittlung der Schenkungssteuer ist die Zuwendung an das Kind nicht mit dem Nennwert des Geldbetrages, sondern mit dem wesentlich geringeren Steuerwert des erworbenen Grundstücks anzusetzen. Es liegt auch dann eine mittelbare Grundstücksschenkung vor, wenn zum Erwerb einer bestimmten Immobilie nicht ein Geldbetrag, sondern eine andere Immobilie (z.B. eine Eigentumswohnung) zugewendet wird, mit der Auflage, diese zu verkaufen und den Erlös für den Erwerb der neuen Immobilie zu verwenden.
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