Schlüsselrückgabe bei Auszug des Mieters

Nach dem Ende des Vertragsverhältnisses müssen Mieter zwingend die Schlüssel zu ihrem Objekt an den Eigentümer zurückgeben. Das dürfte auch jedem Betroffenen bewusst sein. Doch immer wieder kommt es wegen damit zusammenhängender Details zu Streitigkeiten.

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Bild: Paul/stock.adobe.com
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Aus dem Tatbestand

So behaupteten Mieter in einem Fall, sie hätten die Wohnung schon Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist geräumt und die Schlüssel (mit exakter Bezeichnung) in den Briefkasten des Eigentümers geworfen. Der aber bestritt das. Er habe nie einen derartigen Brief gefunden, auch nichts von dem bereits erfolgten Auszug gewusst und deswegen schließlich eine Räumungsklage angestrengt.

Aus den Entscheidungsgründen

Die Justiz verweigerte den Mietern wegen fehlender Aussicht auf Erfolg die Prozesskostenhilfe. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS hieß es im Urteil, wer „eine weniger sichere Art der Rückgabe“ von Schlüsseln wähle, der trage das Risiko des Misslingens.

Quelle: LBS Infodienst Recht & Steuern

Gericht: Landgericht Krefeld
Aktenzeichen: 2 T 28/18
Urteil vom: 27.12.2018

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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