Wohnungseigentümer, die nach Auszug ihres Mieters selbst Schönheitsreparaturen durchführen lassen, können die damit verbundenen Kosten grundsätzlich nicht von der Steuer absetzen, wenn sie anschließend selbst in die Wohnung einziehen. Das gilt auch, wenn der Mieter laut Vertrag zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet gewesen wäre.
Redaktion (allg.)
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Schönheitsreparaturen sind im Mietrecht nach wie vor ein Dauerbrenner. Spätestens bei Auszug sowie der Abrechnung über die Kaution gibt es häufig Streit zwischen den Mietvertragsparteien. Um die...
In diesem Seminar klären wir wesentliche Fragen rund um das Thema Schönheitsreparaturen. Wie ist der Begriff überhaupt definiert? Von wem sind Schönheitsreparaturen zu tragen? Welche Vereinbarungen...










