"Schönheitsreparaturen" und "malermäßige Instandsetzung"
Eine malermäßige Instandsetzung (häufig noch in ostdeutschen Alt-Mietverträgen verwendeter Begriff) entspricht den im Regelfall von den Mietern zu leistenden Schönheitsreparaturen gesamtdeutschen Rechts. Dazu gehört das Streichen der Fenster von innen - nicht das Verkitten.
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Bild: natali_mis/stock.adobe.com
30. November 2009, 13:54 Uhr
Gericht: LG BAUTZEN Aktenzeichen: 1 S 128/00
Redaktion (allg.)
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