11. März 2010, 10:50 Uhr
Die im langfristigen gewerblichen Mietvertrag enthaltene Vereinbarung eines vorzeitigen "Sonder"-Kündigungsrechts für den Mieter mit der Folge unterschiedlich langer Bindung der beiden Vertragspartner verstößt nicht gegen wesentliche Grundgedanken des gesetzlichen Mietrechts. Eine derartige Bestimmung ist sowohl als Formularklausel als auch als Individualvereinbarung rechtlich zulässig.
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Artikel Sonderregelung für Gewerbevermietung?










