23. Oktober 2009, 11:50 Uhr
Eine Klausel im Mietvertrag, wonach der Vermieter sich die generelle Zustimmung zur Tierhaltung vorbehält, ist unwirksam. Die Haltung von Hunden oder Katzen sei lediglich separat auszuschließen so das Gericht. Werde auf Grund einer unwirksamen Klausel aber ein Hund gehalten, der durch sein Bellen Nachbarn störe, könne dies zum Verbot führen.
Redaktion (allg.)
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Artikel Tierverbot
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