Untermieter vor Auszug?

Wenn der Mieter vor dem Auszug seine Wohnung noch untervermieten möchte, muss der Vermieter den Vertrag akzeptieren. Im entschiedenen Fall durfte der Mieter die Wohnung für eine Restlaufzeit von sechs Monaten einem Untermieter überlassen. Ausnahmen sind möglich, wenn der Vermieter einen wichtigen Grund hat, den Untermieter abzulehnen.

 

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Bild: Andrey Popov/stock.adobe.com
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Gericht: LG MANNHEIM
Aktenzeichen: 4 S 181/00

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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