09. November 2009, 15:54 Uhr
Ein Mieterpaar hat eine 114 qm große Wohnung gemietet und möchte 2 von den 3 1/2 Zimmern untervermieten. Grund ist, dass beide Mieter auswärts an verschiedenen Orten arbeiten. Der eine Partner hat an seiner Arbeitsstelle eine zusätzliche Wohnung angemietet. Sie beabsichtigen, durch die teilweise Untervermietung ihrer gemeinsamen Wohnung ihre finanziellen Belastungen zu mindern. Das Gericht sah dieses Vorhaben als grundsätzlich berechtigt an. Darauf, ob die Mieter in der fraglichen Wohnung ihren Lebensmittelpunkt haben, kommt es nicht an.
Redaktion (allg.)
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Artikel Untervermietung
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