30. Oktober 2009, 10:26 Uhr
Der bestandskräftige Beschluss der Wohnungseigentümer, einzelne Mitglieder der Gemeinschaft allgemein zur Geltendmachung von Forderungen der Gemeinschaft zu ermächtigen, ist unwirksam.Der nachhaltige Zahlungsrückstand des Mitglieds einer nicht rechtsfähigen Gemeinschaft berechtigt aber deren Mitglieder zur Verhängung einer Versorgungssperre.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Versorgungssperre









