26. Oktober 2009, 08:33 Uhr
Lässt sich ein Mieter auf individuelle Regelungen ein, die von dem üblichen Vertragsformular abweichen, muss er diese auch befolgen. Das Gericht verurteilte daher einen Mieter zur Räumung seiner Wohnung. Dieser hatte trotz des ausdrücklichen Verbots der Hunde- und Katzenhaltung einen Hund in seiner Wohnung gehalten. Auf eine Abmahnung reagierte er nicht.
Redaktion (allg.)
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