21. Januar 2010, 15:42 Uhr
Der Wohnungseigentumsverwalter, der nur für das Gemeinschaftseigentum zuständig ist, kann rechtswirksam Maklerverträge über Sondereigentumseinheiten abschließen und bei Zustandekommen eines Maklervertrages sowie Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit Provision beanspruchen.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Verwalter als Makler










